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Unser Börsenlexikon erläutert Ihnen Begriffe aus den Bereichen Börse, Wirtschaft, Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen und klärt Sie über viele weitere Fachbegriffe auf.
16.11.2016
Sehr intensive spekulative Börsentätigkeit mit Warrants stellt nach den oberinstanzlichen Präjudizien eine selbstständige Erwerbstätigkeit dar, weshalb der erlittene hohe Verlust grundsätzlich zur Verrechnung zugelassen werden kann. Mangels vollständiger Aufzeichnungen und aufgrund intransparenter Vermögensverhältnisse ist dieser indessen zu schätzen. Eine vollständige Verweigerung wie gemäss Vorinstanz führt zu weit. Abweisung eines Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung mangels Nachweis der Bedürftigkeit.
ZH Steuerrekursgericht, 29.1.2016
Vorsorgeähnliche Kapitalleistung
Eine von der Arbeitgeberin bei der Entlassung ausbezahlte Leistung von CHF 230 000 ist aufgrund der konkreten Umstände nicht als vorsorgeähnliche Kapitalleistung zu betrachten. Der Pflichtige war bei der Kündigung 50 Jahre alt und hat innert sechs Monaten eine neue Stelle gefunden mit einem nur geringfügig tieferen Anfangsgehalt. Ebenso stellt die Leistung der Arbeitgeberin keine Leistung für wiederkehrende Zahlungen - im Sinn entgangenen Lohns - dar.
ZH Steuerrekursgericht, 21.3.2016
Verrechnungssteuer: Verwirkung der Rückerstattung
Um eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer zu erhalten, müssen steuerbelastete Vermögenserträge in der Steuererklärung korrekt deklariert werden. Wenn die Steuerbehörde in der Deklaration «vergessen» gegangene Dividenden von Amtes wegen nachtragen muss, so ist der Rückerstattungsanspruch verwirkt. Diese Rechtsfolge hat das Bundesgericht mehrfach - und damit verbindlich - so bestätigt. Die individuellen Gründe, weshalb es zu diesem Versäumnis in der Deklaration gekommen ist, oder gar ein persönliches Verschulden vorliegt, spielen keine Rolle. Dies gilt in besonderem Mass, wenn die steuerpflichtige Person im Verwaltungsrat der dividendenausschüttenden Gesellschaft sitzt und sich in steuerlichen Angelegenheiten durch eine Treuhandfirma vertreten lässt. Die Verwirkung der Rückerstattung ist an sich trotz der einschneidenden Wirkung keine Strafe im Sinne des Steuerrechts oder der EMRK. Die strengen Rechtsfolgen können nur durch den Gesetzgeber abgeschwächt oder vermieden werden.
BL Steuergericht, 8.4.2016
Verrechnungssteuer: Keine Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung
Werden im Wertschriftenverzeichnis lediglich die einzelnen Positionen an sich, jedoch nicht deren Werte und Erträge angegeben, liegt keine ordnungsgemässe Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Erträge vor. Trotzdem gilt der Rückforderungsanspruch für die Verrechnungssteuer in casu nicht als verwirkt, weil die Pflichtigen ihren Fehler beim für die Entgegennahme der Steuererklärung zuständigen Gemeindesteueramt umgehend spontan meldeten, die Post-/Bankbelege mitbrachten und ihnen zugesichert wurde, sie hätten ihre Deklarationspflicht mit Abgabe dieser Belege erfüllt.
ZH Steuerrekursgericht, 3.3.2016