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06.04.2016
Nebenkosten sind nicht Teil des steuerbaren Bruttoertrags, sie können zur Ermittlung des Liegenschaftsertrags von dem vereinbarten Mietzins abgezogen werden, sofern und soweit sie die effektiven Aufwendungen des Vermieters nicht übersteigen. Sind die Nebenkosten im Mietzins eingeschlossen, ist ein Abzug mangels fehlender Berechnungsgrundlage nicht möglich. Die Nebenkosten, welche nicht von den Mietern als Nebenkosten übernommen wurden, können vom Liegenschafts¬ertrag abgezogen werden, sofern sie Unterhaltskosten -darstellen. Wählt der Steuerpflichtige statt der effektiven (nachgewiesenen) Unterhaltskosten die Möglichkeit der Pauschalierung, sind ihm im Rahmen der effektiven Unterhaltskosten keine zusätzlichen Abzüge mehr zu gewähren.
ZH Verwaltungsgericht, 26.10.2015
Doppelbesteuerung; steuerlicher Wohnsitz eines Konkubinatspaares
Der Grundsatz, dass bei verheirateten Personen mit Beziehungen zu mehreren Orten die persönlichen und familiären Kontakte zum Ort, wo sich ihre Familie aufhält, als stärker erachtet werden als diejenigen zum Arbeitsort gilt sinngemäss auch für Konkubinatspaare in gefestigter Beziehung. Halten sich solche Paare jeweils gemeinsam während der Woche am Arbeitsort auf, decken sich die ideellen und materiellen Interessen des Paares während der Woche, so dass grundsätzlich der Arbeitsort (Wochenaufenthaltsort) das Hauptsteuerdomizil bildet.
Bundesgericht 6.2.2015 (2C_536/2014, 2C_537/2014)
Liegenschaftsunterhaltskosten; Mitwirkungspflicht
Für die Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten ist der Nachweis über den Zustand der Liegenschaft vor und nach der Renovation erforderlich. Eine genaue Sachdarstellung über die ausgeführten Arbeiten, den Zustand und die Ausstattung der Liegenschaft vor und nach dem Umbau ist notwendig, um beurteilen zu können, ob es sich bei den getätigten Aufwendungen um abziehbare Unterhaltskosten oder um nicht abziehbare wertvermehrende Investitionen handelt. Dem Eigentümer eines selbst¬genutzten Grundstücks ist eine derartige Sachdarstellung aufgrund seiner Mitwirkungspflicht zuzumuten.
BS Steuerrekurskommission, 20.6.2013
Abzug für Krankheitskosten und Nachweis
Da der Krankheitskostenbegriff restriktiv auszulegen ist, setzt ein Abzug von entstandenen Therapiekosten eine vorgängige ärztliche Verordnung voraus. Dieser Grundsatz gilt auch für die medizinische Behandlung durch anerkannte Naturheilpraktiker.
BL Steuergericht, 14.8.2015
Beiträge an die Säule 3a; Internationale Ausscheidung
Die Beiträge an die Säule 3a weisen einen engen Bezug zum Erwerbseinkommen auf. Sie sind daher im Verhältnis des in- und ausländischen Erwerbseinkommens auszuscheiden.
Aktueller Bericht als pdf