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Unser Börsenlexikon erläutert Ihnen Begriffe aus den Bereichen Börse, Wirtschaft, Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen und klärt Sie über viele weitere Fachbegriffe auf.
10.02.2012
Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen. Unverheiratete Lebenspartner/innen und Stiefkinder sind im auf die traditionelle Familie zugeschnittenen Erbrecht nicht vorgesehen. Werden sie im Testament begünstigt, kann dies mit Pflichtteilen von Verwandten kollidieren – und löst eine solche Begünstigung in den meisten Kantonen erhebliche (Erbschafts-) Steuerfolgen aus.
Checkliste Erbrecht
Alle wissen es – die meisten verschieben es auf später. Aber, wann ist später?
Wann widmen Sie sich dem Thema „Erben und Vererben“? Ab Alter 45 ist es bestimmt nicht mehr zu früh. Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitigere Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.
Checkliste Vermögensnachfolge
Welche Unterlagen, Daten und persönliche Urkunden werden bei einem Todesfall benötigt?
Bestehen General-, Bank- oder Vorsorgevollmachten?
Welche Massnahmen müssen sofort nach dem Todesfall getroffen werden?
Bestehen Testamente und Vollmachten, wo sind diese hinterlegt und existieren weitere Organisationsverfügungen?
Welche Massnahmen müssen nach der Beisetzung getroffen werden?
Bestehen Übersichten der Vermögenswerte und wer sind die wichtigen Ansprechpartner?
Checkliste Unternehmensnachfolge
Besteht ein Teil des Nachlassvermögens aus einem Geschäftsbetrieb?
Fragenkatalog zur persönlichen Situation des Eigentümers und seiner Familie, zu Strategie und Marktumfeld, Wertschöpfungskette, Organisation und Personal, Finanzen und Steuern sowie die übrigen Geschäftsbereiche.
Checkliste Vermögenssicherung
Vermögensplanung innerhalb der Familie
Die erbrechtlichen Begünstigungsmöglichkeiten wie Erbeinsetzung, Nutzniessung, Vermächtnisse, Bedingungen und Auflagen, Nacherbeinsetzungen und Teilungsregeln
Was gehört zum Nachlass?
Klassische Nachlassinstrumente wie Ehevertrag, Erbvertrag und Testament
Rechtsgeschäfte unter Lebenden wie Kauf/Schenkung (Erbvorbezug)
Lebensversicherung, Rente, Nutzniessung, Vollmacht
Leistungen aus der ersten Säule (AHV, IV, EO, ELG, Sozialhilfe)
Leistungen aus der zweiten Säule (BVG, FZG)
Leistungen aus der dritten Säule (Säule 3a und Säule 3b)
Zum Thema „Nachlass planen“
Erben bewegt sich zwischen stiller Trauer und (stiller) Hoffnung, zwischen Sorge, nervenden Konflikten und Aufbruch zu neuen Chancen, zwischen diskreter Zurückhaltung und enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Zu jedem der obigen Themen finden Sie wertvolle Tipps, Hinweise und Checklisten auf unserer Website: www.steuern-vorsorge.ch