Unser Börsenlexikon erläutert Ihnen Begriffe aus den Bereichen Börse, Wirtschaft, Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen und klärt Sie über viele weitere Fachbegriffe auf.
Anzeige
Börsenlexikon
Gewinnrücklage
Rücklagen können gemäß § 272 HGB aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres gebildet werden. Gewinnrücklagen dürfen ausschließlich aus diesem Ergebnis gebildet werden. Dies unterscheidet Gewinnrücklagen von Kapitalrücklagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Sie dienen u.a. der sogenannten Innenfinanzierung.