Börsenlexikon
Vorzugsaktien
Aktien mit Vorrechten bei der Gewinnverteilung. Für
Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden.
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags der anderen
Aktien ausgegeben werden.
Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär zustehenden Rechte. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr gar nicht oder nicht vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktinäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind.
Gegenteil:
Stammaktien
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