Börsenlexikon
Optionsscheine
Bezeichnung für
Optionsscheine, die nicht ursprünglicher Bestandteil einer
Anleihe oder eines Genußscheins sind. Sie werden i. d. R. von Banken emittiert.
In Deutschland kommen sie vor als gedeckte
Optionsscheine, Zinsoptionsscheine, Indexoptionsscheine und Währungsoptionsscheine. Sie berechtigen den Inhaber zum Erwerb (Call) oder zum Verkauf (Put) von Wertpapieren oder Währungsbeträgen zu im voraus festgelegten Preisen und Bedingungen oder zum Erhalt von Differenzbeträgen.
"Nackte" Optionsscheine werden teilweise im amtlichen Handel oder am Geregelten Markt gehandelt.
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