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Börsenlexikon
Optionsrecht
Das Optionsrecht gibt dem Käufer einer Option das Recht, innerhalb einer bestimmten Laufzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Verkäufer die Erfüllung der Optionsvereinbarung zu verlangen. Der Käufer kann das Optionsrecht durch Weiterverkauf der Option an Dritte veräußern.