Unser Börsenlexikon erläutert Ihnen Begriffe aus den Bereichen Börse, Wirtschaft, Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen und klärt Sie über viele weitere Fachbegriffe auf.
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Börsenlexikon
Mindestschluß
Auch: Börsenschluss, Schluss. Als Mindestschluss bezeichnet man den Mindestbetrag bzw. die Mindestmenge, zu der ein Geschäft an der Börse durchgeführt werden kann. Seit dem 01.06.1999 hat die Frankfurter Wertpapierbörse die Mindeststückzahl beim Abschluss von Börsengeschäften bei Aktien auf 1 Stück reduziert. Auch am Rentenmarkt können verschiedene Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit gehandelt werden.