Börsenlexikon
Kommissionsgeschäfte
Bei Kommissionsgeschäften werden
Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung gehandelt. Kauf- und Verkaufsaufträge der Kunden für
Wertpapiere werden von den Banken regelmäßig als Kommissionsgeschäfte ausgeführt.
Als Käufer oder Verkäufer tritt also die Bank auf. Sie handelt im eigenen Namen, also nicht als Vertreter des Kunden, das Geschäft wird jedoch auf seine Rechnung getätigt. Der Kunde hat alle Vor- und Nachteile des Geschäfts zu tragen. Er erhält die gekauften
Wertpapiere und hat den Kaufpreis sowie Gebühren und Auslagen zu tragen. Der Kommissionär (die Bank) hat die Weisungen des Kommittenten (des Kunden) zu befolgen.
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