Börsenlexikon
juristische Person
Rechtsgebilde, das einer natürlichen Person gleichgestellt ist, also ebenfalls Rechte erwerben und Pflichten haben kann, d. h. rechtsfähig ist.
Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen.
Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die eingetragene Genossenschaft (eG), die
Aktiengesellschaft (
AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die
Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA).
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B.
Deutsche Bundesbank) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.
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