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Börsenlexikon
Jahresüberschuß
Der Jahresüberschuß entspricht dem Gewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht. Er kann bei einer Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG (teilweise) im Unternehmen verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung einer AG.