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Börsenlexikon
Inhaberaktien, Inhaberpapiere
Inhaberaktien stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Die Bezeichnung "Inhaber" bezieht sich darauf, daß der Inhaber der Aktie alle mit ihr verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen kann. Inhaberaktien sind deshalb leicht durch Einigung und Übergabe übertragbar.