Börsenlexikon
Hauptversammlung (HV)
Versammlung der Aktionäre und Organ der
AG. Jeder Aktionär hat das Recht zur Teilnahme an der
HV "seines" Unternehmens und zur Stimmabgabe.
Er besitzt kein Recht zur Stimmabgabe, wenn er Inhaber stimmrechstloser
Vorzugsaktien ist.
Die
HV wird durch den
Vorstand mit einer Frist von mind. 1 Monat einberufen. Die Mitglieder des
Vorstands und
Aufsichtsrats sollen an der
HV teilnehmen.
Die Hauptversammlung findet regelmäßig jährlich statt ("ordentliche Hauptversammlung"). Auf der
HV werden normalerweise der
Aufsichtsrat und der
Vorstand entlastet, über die Gewinnverwendung abgestimmt, der Abschlußprüfer bestellt und es wird über wichtige unternehmenspolitische Fragen entschieden (Übernahmen,
Kapitalerhöhungen etc.).
In dringenden Fällen kann eine
außerordentliche Hauptversammlung anberaumt werden.
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