Börsenlexikon
Aktie
Bei einer
Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären, die Aktien besitzen. Eine Aktie hat i.d.R. einen
Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am
Grundkapital einer
AG beteiligt ist.
Mit dem Gesetz über die Zulassung von
Stückaktien wurden 1998
nennwertlose Aktien in das deutsche Aktienrecht eingeführt. Bei diesen wird das
Aktienkapital durch eine bestimmte Anzahl von Aktien dargestellt und nicht durch einen bestimmten Nennbetrag. Durch die Einführung des Euro werden die nennwertlosen Aktien in Zukunft eine höhere Bedeutung gewinnen.
Ein Aktionär haftet in Höhe des
Nennwerts seiner Aktien und wird durch die
Dividende am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der
AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, z.B. über die Gewinnverwendung zu entscheiden. Während
Stammaktien ("Stämme") dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben
Vorzugsaktien ("Vorzüge") kein Stimmrecht, erhalten jedoch eine etwas höhere
Dividende als
Stammaktien. Vergleiche: Namens- und Inhaberaktien.
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