Börsenlexikon
elektronische Börse
Bezeichnung für eine
Börse, an der Marktteilnehmer mit Hilfe von Computern Börsengeschäfte abschließen. Es sind 3 Arten von Computerbörsen zu unterscheiden:
(1) Computerunterstützter Handel:
Der Handel erfolgt auf Basis mündlicher Absprachen zwischen den Markteilnehmern. Zur Weiterleitung von Aufträgen an die Börse oder zur Abwicklung der abgeschlossenen Aufträge werden Computer eingesetzt.
(2) Computergestützter Handel:
Computer werden hier als Informationssystem von Kursen, nachgefragter oder angebotener Stückzahlen angewendet. Der eigentliche Handel erfolgt jedoch nicht über das Computersystem.
Durch die Computersysteme wird die Information der Marktteilnehmer verbessert.
(3) Computerhandel:
Marktteilnehmer kommunizieren nicht mehr telefonisch oder direkt, sondern nur noch über Computersysteme. Kursverhandlungen und Handelsabschlüsse erfolgen durch Eingabe entsprechender Signale in den Computer. Weitestgehend realisiert ist der Comuterhandel bei der Eurex.
Als wesentliche Vorteile des Computerhandels werden perfekte Abwicklung, kurze Reaktionszeiten, flexible Märkte und die Internationalisierung des Handels genannt.
Kritiker bemängeln insbesondere die Anonymität des Handels.
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